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Ob der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegt, kann grundsätzlich nur der kontrollierende Polizeibeamte beurteilen. Deshalb fordert der BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen und Strassenverkehr) erneut, den in der Strafprozessordnung (Paragraph 81a) festgelegten sogenannten Richtervorbehalt abzuschaffen.
Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates DVR erhält höchste Auszeichnung des BADS
Einladung zum Pressegespräch mit Dr. Walter Eichendorf (DVR) und Bettina Limperg (Präsidentin BGH)
BADS würdigt Leistung des Leipziger Rechtsmediziners Prof. Dr. Klaus Müller
BADS-Symposium an der Fachhochschule Polizei Aschersleben im Oktober
Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr erreicht besonders junge Leute
Landessektion Sachsen-Anhalt richtet sich vorrangig an junge Leute
Angehende Juristen testen Alkohol am Steuer
Januar- und Märzausgabe mit meinungsbildenden Beiträgen zu Atemalkoholanalyse statt Blutprobenentnahme
Rechtsreferendare der Staatsanwaltschaft Hannover testeten Atem- und Blutalkohol im Selbstversuch
Votum des Verkehrsgerichtstages zur Problematik „Atemalkohol statt Blutentnahme“ findet Unterstützung
BADS-Symposium mit Experten zur Frage „Atemalkohol statt Blutentnahme?“ Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) spricht sich dafür aus, die Blutprobe neben der Atemalkoholmessung als Beweismittel beizubehalten.
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