Pressemitteilung -
Danner-Medaille in Gold für Dr. Walter Eichendorf
Hamburg/Ettlingen (nr). Für seine Verdienste um die Verkehrssicherheit in Deutschland und Europa ist heute (7.Okt) der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Dr. Walter Eichendorf, ausgezeichnet worden.
In einem Festakt auf Schloss Ettlingen bei Karlsruhe erhielt Eichendorf die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold des BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr). Diese Auszeichnung wird für besondere Verdienste um die Verkehrssicherheit bei der Bekämpfung der Unfallursache Alkohol bzw. Drogen vergeben. Sie geht zurück auf seinen Gründer, den Hamburger Senator Lothar Danner. Der BADS hat 1975 aus Anlass seines 25-jährigen Bestehens die Medaille gestiftet. Die höchste Stufe dieser Auszeichnung in Gold, wird jährlich nur einmal an eine besonders verdiente Persönlichkeit verliehen.
In seiner Laudatio vor mehr als hundert geladenen Gästen des öffentlichen Lebens hob der Präsident des BADS, Dr. Peter Gerhardt, zunächst die intensive Zusammenarbeit zwischen dem als Dachverband fungierenden Deutschen Verkehrssicherheitsrat und dem BADS hervor. „So wie wir aufgrund unserer satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele eine jahrzehntelange vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Organisationen, die im Bereich der Verkehrssicherheit tätig sind, pflegen, gehört der DVR an oberster Stelle dazu“, sagte Dr. Gerhardt. Ausdruck dieser Zusammenarbeit sei insbesondere die Mitarbeit von BADS-Experten in den Gremien sowohl im juristischen als auch im naturwissenschaftlichen Bereich.
An Dr. Eichendorf persönlich gewandt, sagte Gerhardt: „Sie haben im Vorstand entscheidend dazu beigetragen, dass es zur Forderung eines bußgeldbewehrten generellen Alkoholverbots im Straßenverkehr kam.“ Der BADS verfolge dieses Ziel seit langem, stand aber mit seinem Anliegen früher alleine da. „Mit der gemeinsamen Forderung von DVR, Deutscher Verkehrswacht und BADS, kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter der Wirkung von Alkohol führen zu dürfen und Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, sind wir diesem Ziel und damit der Verbesserung der Verkehrssicherheit ein großes Stück näher gekommen“, so Gerhardt weiter. Der Gesetzgeber sei in dieser Sache bisher noch nicht tätig geworden. Inzwischen fände der BADS für dieses Anliegen allerdings auch Unterstützung im Deutschen Bundestag, z. B. bei den verkehrspolitischen Sprechern der SPD, der Grünen und der Linken.
In seiner Ansprache bezeichnete Dr. Eichendorf die Senator-Lothar-Danner-Medaille als eine der wichtigsten Auszeichnungen für Verdienste um die Verkehrssicherheit in Deutschland. Der hochkarätige Kreis der bisherigen Empfänger mache deutlich, wie sorgfältig der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr bei der Auswahl der Preisträger vorgehe. „Mir persönlich ist die Verknüpfung dieser Auszeichnung mit der Philosophie des BADS wichtig, der engagiert für ein Alkoholverbot im Straßenverkehr kämpft. Dies deckt sich mit der Position des Deutschen Verkehrssicherheitsrates ebenso wie mit meiner persönlichen Bewertung: Wer fährt, trinkt nicht - und wer trinkt, fährt nicht.“ Dazu könne es keine Alternative geben, so Eichendorf weiter.
Im Rahmen der Veranstaltung hielt die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Frau Bettina Limperg, den Festvortrag unter dem Thema „Warum Mehr nicht immer Besser ist – von Drogen in einer modernen Gesellschaft“.
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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.