Pressemitteilung -
Fachzeitschrift BLUTALKOHOL
Hamburg/Frankfurt/Oder (nr). Die vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) herausgegebene wissenschaftliche Zeitschrift BLUTALKOHOL befasst sich in den beiden ersten Ausgaben des laufenden Jahres 2016 ausführlich mit der Problematik der Atemalkoholanalyse als taugliches Beweismittel im Strafrecht. Ferner mit der unter Richtervorbehalt stehenden Blutprobenentnahme gemäß § 81a Abs. 2 StPO und der Frage, ob bereits nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von unter 1,6 Promille eine MPU obligatorisch anzuordnen ist.
Unter dieser Themenstellung finden sich in der Januar-Ausgabe die Beiträge des vom BADS im November 2015 in Berlin veranstalteten Symposiums „Atemalkohol statt Blutentnahme“? Unter diesem Motto hatten der Richter am BGH, Dr. Ulrich Franke, die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Kirsten Lühmann, der Rechtsmediziner Prof. Dr.Dr. Reinhard Urban sowie der Polizeidirektor Johann-Markus Hans referiert und fundierte Meinungen zur Diskussion gestellt.
In der März-Ausgabe steht der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar (23.-25.Jan. 2016) im Mittelpunkt. Neben einem ausführlichen Bericht über die Eröffnungsveranstaltung und die Tagung der Arbeitskreise allgemein enthält die Ausgabe die Referate der I und II„Moderne Messmethoden und Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht“ beziehungsweise „MPU unter 1,6 Promille?“
Ergänzend finden sich im Januar-Heft Forschungsberichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) zum Alkoholkonsum und den Verkehrsunfallgefahren bei Jugendlichen sowie über den Anstieg des Cannabiskonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Märzausgabe berichtet auszugsweise über Studien zur Fahreignung von Senioren.
Aufgrund mehrfacher Nachfragen bezüglich der Bewertung forensisch-toxikologischer Befunde, die bei Analysen von Haarproben ermittelt werden, enthält die Märzausgabe dazu eine gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GtFch).
Zum Kanon jeder Ausgabe gehören stets aktuelle Entscheidungen aus den Instanzen deutscher und internationaler Gerichtsbarkeiten zum Verkehrsrecht. Im Januar beispielsweise zwei wichtige Entscheidungen Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg und VGH Bayern zur Frage, MPU bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille sowie im Märzheft eine EuGH-Entscheidung zur Frage des Belegs des ordentlichen Wohnsitzes im Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG.
Die wissenschaftliche Zeitschrift BLUTALKOHOL, in der für die juristische und medizinische Praxis verkehrspolitische, juristische und medizinische Beiträge sowie aktuelle Forschungsergebnisse zur Wirkungsweise von Alkohol und Drogen auf die Fahrtauglichkeit veröffentlicht werden, wird herausgegeben vom BADS.
Die Zeitschrift ist zugleich das offizielle Publikationsorgan der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und erscheint sechsmal im Jahr. Sie wird allen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Universitätsbibliotheken und Fachbehörden im Auftrag des B.A.D.S.unentgeltlich übersandt. Andere Interessenten können die Zeitschrift zum Einzelpreis von 8,70 € oder im Jahresabonnement für 46,00 € zuzüglich Versandkosten über die Steintor-Verlag in Wullenwever print+media GmbH, Postfach 3248, 23581 Lübeck (Mail: info@steintor-verlag.de) beziehen.
Themen
Kategorien
Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.