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"Kein Richtervorbehalt bei Trunkenheitsfahrten!"

Pressemitteilung -

"Kein Richtervorbehalt bei Trunkenheitsfahrten!"

BADS fordert Entscheidungsbefugnis der Polizei bei Alkoholkontrollen

Karlsruhe/Hamburg (nr). Ob der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegt, kann grundsätzlich nur der kontrollierende Polizeibeamte beurteilen. Deshalb fordert der BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen und Strassenverkehr) erneut, den in der Strafprozessordnung (Paragraph 81a) festgelegten sogenannten Richtervorbehalt abzuschaffen. Vielmehr müsse zu der vormals bewährten Praxis zurückgekehrt werden.

Dazu verwies der Praesident des BADS, Dr.Peter Gerhardt, anlaesslich der diesjaehrigen Verleihung der Senator-Lothar-Danner-Medaille auf Schloss Ettlingen bei Karlsruhe darauf, dass keine verfassungsrechtlichen Probleme bestehen, die Anordnung der Blutentnahme bei Verkehrsdelikten der Polizei zu überlassen. "Es handelt sich bei einer Blutentnahme um ein sich verflüchtigendes Beweismittel. Je länger der Zeitraum zwischen Trinkende und Blutentnahme dauert, desto unsicherer wird das Ergebnis, da sich der Alkohol ab dem Trinkende nur noch abbaut."
Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ muesse beim Beschuldigten im Strafverfahren aber immer mit dem günstigsten Wert gerechnet werden. Je später die Blutentnahme vorgenommen werde, desto weniger entspreche der festgestellte Wert dem wahren Wert, sagte Dr.Gerhardt. "Die Einschaltung einer vor Ort nicht anwesenden Kontrollinstanz, auch eines Staatsanwalts, vergrößert damit nicht nur den Aufwand, sondern verzögert vor allem die Blutentnahme und verbessert damit nicht das Beweisergebnis, sondern verschlechtert es." Höhere Hürden für die Anordnung einer Blutentnahme, wie sie derzeit bestehen, haetten nachweisbar zu einem Rückgang der Blutentnahmen und damit einer höheren Dunkelziffer bei Trunkenheitsfahrten geführt. Neben Aufklärung seien Verkehrskontrollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit unabdingbar.
Praesident Dr. Gerhardt woertlich: "Die Reform des § 81a StPO bringt nur den gewünschten Erfolg, wenn die Norm weder einen Richter- noch einen Staatsanwaltsvorbehalt enthält."

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der

Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Gerne informieren wir Sie genauer, einen Überblick verschafft Ihnen unser Internetauftritt unter www.bads.Der Pressesprecher des BADS ist mobil erreichbar unter 0176 31 37 08 50 

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Kontakt

Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

Pressekontakt Pressesprecher Produktion von Pressemitteilungen, Abhalten von Pressekonferenzen 0176 31 37 08 50