"Kein Richtervorbehalt bei Trunkenheitsfahrten!"
Ob der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegt, kann grundsätzlich nur der kontrollierende Polizeibeamte beurteilen. Deshalb fordert der BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen und Strassenverkehr) erneut, den in der Strafprozessordnung (Paragraph 81a) festgelegten sogenannten Richtervorbehalt abzuschaffen.