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Sicher durch die Weihnachtsmarktsaison

Pressemitteilung -

Sicher durch die Weihnachtsmarktsaison

Hamburg/Berlin (hl/nr). In vielen Städten hat  in diesen Tagen die Weihnachtsmarktsaison begonnen. Alkoholhaltige Heißgetränke wie Glühwein, Grog oder Punsch laden zum Verweilen und Aufwärmen ein. Für Autofahrer kann jedoch bereits ein Glas folgenreich sein, wie die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.) verdeutlichen.


Im vergangenen Jahr starb jeder elfte Verkehrstote an den Folgen eines Alkoholunfalls. Wenn es draußen immer kälter wird, sorgt ein gesüßtes Heißgetränk für eine wohlige Temperatur. Doch Alkohol, Zucker und Wärme sind ein Gemisch, das schnell „zu Kopf“ steigt – durch den Zucker gelangt der Alkohol schneller aus dem Magen in den Darm und von dort aus in die Blutbahn. „Natürlich hängt die Blutalkoholkonzentration von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Körpergewicht ab“, wie Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D. betont. „Dennoch zeigt der Alkohol früher oder später seine Wirkung. Und wer vor dem Glühweingenuss etwas isst, verlangsamt zwar die Alkoholaufnahme ins Blut – seine Fahrtüchtigkeit ist aber trotzdem eingeschränkt.“


Dr. Peter Gerhardt, Präsident des B.A.D.S. verweist darauf, dass die Fahrtüchtigkeit  vom ersten Schluck an abnimmt und somit die Unfallgefahr zunimmt. „Mit Alkohol steigt die Selbstüberschätzung und die Reaktionsfähigkeit lässt nach, was bei unvorhersehbaren Situationen im Straßenverkehr verheerend sein kann. „Deshalb sollten Autofahrer ihr Fahrzeug lieber stehenlassen und auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Taxi ausweichen“, so Gerhardt.


Bereits ab 0,3 Promille im Blut tragen Pkw-Fahrer an einem Unfall Mitschuld – ganz gleich, ob der Unfall selbstverschuldet ist oder ohne eigenes Zutun geschieht. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dabei müssten keinerlei Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien fahren oder Probleme beim Fahren von Kurven auftreten“, erläutern Kurt Bodewig und Dr. Peter Gerhardt. „Sie müssen nicht einmal in eine brenzlige Verkehrssituation geraten – riskieren aber vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot.“


Eine absolute Fahruntüchtigkeit besteht ab 1,1 Promille. Autofahrer, die diesen Blutalkoholgehalt oder mehr aufweisen, gelten per definitionem als unfähig, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen und begehen eine Straftat.



Weitere Informationen:

http://www.bads.de/

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

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Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

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