Pressemitteilung -
Gesetzlich vorgeschrieben: absolutes Alkoholverbot für Piloten
Symposium des BADS klärt Vorschriften zur “Flugtauglichkeit” im Luftverkehr
Hamburg (nr). Der Luftverkehr stellt an den Fahrzeugführer höhere Anforderungen an die “Fahrtauglichkeit” als an verantwortliche Teilnehmer im Straßenverkehr. Darauf wurde in dem jetzt in Hamburg vom BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) veranstalteten Symposium “Alkohol, Drogen, Verkehrseignung - Luftfahrt” mit Hinweisauf § 4 LuftVG hingewiesen. Dieser sieht ein absolutes Alkoholverbot im Cockpit vor.
Der Luftverkehr verfüge damit auch über ein strikteres Sanktionsrecht als im Straßen-, Schiffs- und Schienenverkehr, führte der Referent des BADS, Dr. Ewald Brandt, aus und bezeichnete das deutsche Recht mit den bestehenden Tatbeständen gegen Alkohol-, Drogen-und Medikamentenmissbrauch in der Luftfahrt als angemessen und zeitgemäß.
Grundsätzlich müssen sich Piloten strengen Gesundheits-Checks nach den Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterwerfen: Berufs- und Verkehrspiloten jährlich, Privatpiloten ab dem 40. Altersjahr alle zwei Jahre. Der tragische Germanwings Unfall im Jahr 2015, bei dem der Copilot nach heutigen Erkenntnissen das Flugzeug auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf über den französischen Alpen absichtlich zumAbsturz brachte, führte dazu, dass die psychische Eignung von Piloten stärker berücksichtigt werden muss.
Neben der Verpflichtung der deutschen Luftfahrtunternehmen, Ihre Besatzungen unangekündigt auf ihre Flugtauglichkeit zu überprüfen, werden darüber hinaus vom Luftfahrtbundesamt (LBA) unter anderem Alkohol- und Drogenkontrollen unangekündigt auf dem Vorfeld direkt im Flugzeug für die gesamte Besatzung durchgeführt. Bei Cockpit-Crews darf der Wert nicht über Null-Promille liegen, bei der übrigenBesatzung nicht über 0,2 Promille. Nach den Ausführungen von Olaf Zernick vom LBA funktioniere die Zusammenarbeit mit den Piloten sehr gut, die Positivrate sei sehr niedrig. “Der Hauptzweck der Kontrollen liegt auch in der Abschreckung, so dass jeder Pilot weiß, dass er jederzeit kontrolliert werden kann, gegebenenfalls seine Flugtauglichkeit verliert und damit seinen Arbeitsplatz extrem gefährdet”, so Zernick. Nicht zuletzt, weil auch die ärztliche Schweigepflicht durchbrochen werden kann, wenn einem behandelnden Arzt Hinweise auf Krankheiten oder Abhängigkeiten bekannt werden, die für dieVerkehrseignung relevant sind.
Um dem enormen Druck durch den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes der Piloten entgegenzuwirken, führt Prof. Dr. Gerhard Bühringer von der TU Dresden im Auftrag von 20 Fluggesellschaften ein Programm zur Bewältigung sogenannter Substanzkonsumstörungen bei der Berufsgruppe durch. Hier können die Betroffenen seit der Einführung eines “AntiSkid-Verfahrens” 1985 durch intensive Betreuung in bis zu knapp 90 % der Fälle ihre ihnen zuvor aberkannte Flugtauglichkeit wieder erlangen.
Dass auch alle Luftsportarten wie Motor-, Segel- und Ballonsport sowie Luftsportgeräte, Fallschirmsport und auch Modellflieger den gleichen Gesetzen und Regularien wie die Verkehrsluftfahrt unterliegen, machte Mike Morr vom Deutschen Aeroclub (DAeC) deutlich.
Präventionsprogramme habe man zwar nicht installiert, vielmehr setze der DAeC auf die Vorbildfunktion der Ausbilder, auf Verständnis und eigene Verantwortung beim Thema Flugsicherheit. “Wer beispielsweise bereits mit 14 Jahren eigenverantwortlich ein Segelflugzeug steuern darf, muss die Gefahren durch Alkohol und Drogen deutlich vermittelt bekommen”, so Mike Morr. Diese Thematik nehme man sehr ernst.
Referate über polizeiliche Maßnahmen nach Flugunfällen durch Lars Glaeske vom LKA Hamburg und über den Untersuchungsablauf bei Flugunfalluntersuchungen durch Jens Friedemann von der BFU Braunschweig rundeten das Thema dieses wissenschaftlichen Symposiums in der Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Rechtsmedizin am UKE Hamburg und dem BADS ab. Dessen Präsident Helmut Trentmann würdigte den informativen Inhalt der Referate. Sie hätten gezeigt, wie verantwortungsvoll in der Luftfahrt den möglichen Gefahren durch die Einnahme von Rauschmitteln entgegengewirkt werde.
Nach Auffassung des BADS gelte es in der Zukunft insbesondere nach einer möglichen Legalisierung von Cannabis, das Augenmerk noch stärker auf die dadurch drohenden Gefahren für die Sicherheit in der Luft, auf Straße, Schiene und im Schiffsverkehr zu legen.
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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.