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„Trunkenheitsfahrten sind schneller beweissicher feststellbar“

Pressemitteilung -

„Trunkenheitsfahrten sind schneller beweissicher feststellbar“

BADS begrüßt Änderung der Strafprozessordnung zum Richtervorbehalt

Hamburg (nr.) Der BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen und Strassenverkehr) hat die Entscheidung des Deutschen Bundestages begrüßt, die Entscheidungsbefugnis der Polizei bei Alkoholkontrollen auszuweiten. Damit werde eine wiederholt vorgetragene Forderung des BADS erfüllt, sagte der Präsident des BADS, Dr. Peter Gerhardt, nach Bekanntgabe der Gesetzesänderung. Im Paragraph 81a der Strafprozeßordnung war bisher verankert, dass die Blutentnahme bei einer Verkehrskontrolle nur ein Richter anordnen kann.

„Ob der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt vorliegt, kann grundsätzlich nur der kontrollierende Polizeibeamte beurteilen“, sagte Gerhardt. Die bisher vom Gesetz geforderte Einschaltung einer vor Ort nicht anwesenden Kontrollinstanz wie eines Richters habe nicht nur den Aufwand vergrößert, sondern vor allem das Beweisergebnis verschlechtert. "Es handelt sich bei einer Blutentnahme um ein sich verflüchtigendes Beweismittel. Je länger der Zeitraum zwischen Trinkende und Blutentnahme dauert, desto unsicherer wird das Ergebnis, da sich der Alkohol ab dem Trinkende nur noch abbaut“, so Gerhardt weiter. “Höhere Hürden für die Anordnung einer Blutentnahme hätten nachweisbar zu einem Rückgang der Blutentnahmen und damit einer höheren Dunkelziffer bei Trunkenheitsfahrten geführt.”

Weitere Informationen unter www.bads.de oder beim Pressesprecher des BADS,

Norbert Radzanowski, unter 0176 31 37 08 50.

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Norbert Radzanowski

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