Pressemitteilung -
Wie betrunken macht Glühwein?
Selbstversuch auf dem Bremer Weihnachtsmarkt zeigt eindeutige Werte
Bremen/Hamburg (nr/pr)). Wie betrunken bin ich eigentlich, wenn ich ein, zwei (oder drei) Glühwein trinke? Diese Frage macht auf den bundesdeutschen Märkten in der Vorweihnachtszeit so manche Runde.
Eine Antwort darauf gab am Sonnabend (16.Dez.) vor dem dritten Advent eine spontane Aktion der Landessektion Bremen des BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) auf dem Weihnachtsmarkt der Hansestadt. Probanden waren vier Rechtsreferendare, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Uni Bremen, ein Staatsanwalt, der Leiter der Bremer Rechtsmedizin Olaf Cordes und der Landesvorsitzende Thorsten Prange. Sie hatten sich zum Abschluss des Arbeitstages zu einem gemütlichen Bummel verabredet.
Alle genießen das erste Glas Glühwein. Zehn Minuten nach dem letzten Schluck müssen die Kandidaten warten, damit das Ergebnis nicht verfälscht wird. Dann bittet Torsten Bullmahn (Instrukteur des BADS) die ersten beiden Probanden zum Puste-Test. Die erste Referendarin erschrickt: 0,28 Promille erscheinen auf dem Display schon nach dem ersten Becher. Bei einem männlichen Marktbesucher sind es 0,18 Promille. Bereits nach dem zweiten Glas schnellen die Werte in den „gefährlichen“ Bereich hoch:
Bei einem Referendar zeigt das Gerät 0,36 Promille, bei der Referendarin 0,42 Promille. „Bei Werten ab 0,3 Promille könnte bereits eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen; das wäre dann eine Straftat“, erläutert Thorsten Prange den darüber erschrockenen Teilnehmern der Aktion.
Der Experte Olaf Cordes erklärt, dass Gewicht, Größe, Geschlecht und die Menge der vor dem Alkoholgenuss zu sich genommenen Speisen eine Rolle spielen. Ein weit verbreiteter Irrtum sei hingegen - so der Rechtsmediziner -, dass sich die Gewöhnung an Alkohol auf den Wert auswirke. „Niemand kann vorher genau sagen, zu welchem konkreten Messwert sein Trinkverhalten führen wird.“
Obwohl zwischen den Getränken beachtliche Pausen liegen, wird bei dem teilnehmenden Rechtsmediziner nach der Feuerzangenbowle ein Wert von 0,5 Promille gemessen. „Jetzt steigt mir der Alkohol auch schon ganz ordentlich in den Kopf“, bekennt er freimütig. Am Steuer wäre das auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot. Die Gefahr der strafbaren relativen Fahruntüchtigkeit begleitet schon lange alle Probanden.
Der letzte Ortswechsel führt zur Bude des Bremer Ratskellers kurz hinter den Bremer Stadtmusikanten. Vor dem Ratskeller begegnet die gut gelaunte Gruppe dem Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte und nimmt ihn gleich in Beschlag. Sympathisch und geduldig steht er für Selfies zur Verfügung und diskutiert mit der Runde über Alkohol im Straßenverkehr.
Ein letzter Glühwein wird ausgeschenkt. Immerhin knapp zwei Stunden sind seit Trinkbeginn vergangen. Bei der letzten Messung landen die Referendare, die vier Getränke zu sich genommen haben, bei einem Wert, der sie bei einer Polizeikontrolle auf jeden Fall den Führerschein kosten würde: 0,52, 0,63, 0,64 und sogar 1,08 Promille – also sogar knapp unter der absoluten Fahruntüchtigkeit.
Für Thorsten Prange ist klar: „Der kleine Feldversuch hat eindrucksvoll gezeigt, schon nach dem ersten Glühwein gerät der eine oder andere gefährlich nahe an die 0,3-Promille-Grenze.“ Komme noch ein alkoholbedingter Fahrfehler hinzu, so könne das Autofahren zu einer Straftat werden. „Wer auf den Weihnachtsmärkten also Glühwein oder Feuerzangenbowle genießen möchte, sollte unbedingt das Auto stehen lassen.
Denn: Wer fährt, trinkt nicht! Und wer trinkt, fährt nicht!
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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.