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Pressemitteilung -

Verschärfte Regeln bei Alkohol auf Zweirädern gefordert


BADS unterstützt die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages

Goslar (nr). An jedem zweiten Alkoholunfall in Deutschland war im Jahr 2024 ein Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter beteiligt. Für den jetzt in Goslar tagenden Verkehrsgerichtstag (VGT) zum zweiten Mal nach 2015 Anlass, sich in einem Arbeitskreis mit dem Thema zu beschäftigen.

Der Arbeitskreis spricht sich in seiner Empfehlung dafür aus, einen Bußgeldtatbestand einzuführen, mit welchem das Führen eines Fahrrades bzw. Pedelecs unter dem Einfluss einer bestimmten Alkoholmenge als Ordnungswidrigkeit sanktioniert wird. Orientiert an wissenschaftlichen Erkenntnissen soll der Alkoholgrenzwert in diesem neuen Bußgeldtatbestand bei 1,1 Promille Blutalkohol bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol liegen.

„Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr unterstützt diese Forderung mit Nachdruck“, sagt Präsident Helmut Trentmann. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die deutlich gestiegene Nutzung der Zweiräder, zu denen sowohl Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter zählen.

„Die gestiegenen Unfallzahlen mit zum Teil sehr gravierenden Folgen für die Geschädiigten zwingen zu schärferen Regelungen. Es ist belegt, dass das Fahrrad in vielen Fällen als Alternative zum Kfz. genutzt wird, wenn Alkohol in größeren Mengen getrunken wird“, so Trentmann. Diese vermehrte Nutzung von Fahrrädern durch alkoholisierte Fahrer führe zu einer verstärkten Gefahrensituation.

“Wir fordern deshalb vom Gesetzgeber die Regeländerung so schnell wie möglich umzusetzen und die vom VGT empfohlene Sanktion von 250 € unbedingt zu übernehmen, ebenso muss ein Eintrag in Flensburg erfolgen. Für Wiederholungstäter hält der BADS auch die Anordnung einer MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) für erforderlich.“

Für den BADS seien die Empfehlungen ein weiterer Anlass, seine Präventionsarbeit auch verstärkt auf die Gefahren durch Alkohol auf Fahrrädern und Pedelecs auszurichten. „Dazu halten wir in unseren 21 Landessektionen eine breite Palette bereit. In diesem Zusammenhang ist auch unser E-Scootersimulator hervorragend geeignet, eigene Erfahrungen zu sammeln“, sagte Trentmann abschließend.

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

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