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„Schub für mögliche Änderung beim Cannabis-Grenzwert“

Pressemitteilung -

„Schub für mögliche Änderung beim Cannabis-Grenzwert“

BADS begrüßt Bildung eines ministeriellen Arbeitskreises

Hamburg (nr). Einen deutlichen Schub für eine Änderung des THC-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (Tetrahydrocannabinol pro ml Blutserum) als Nachweis für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit sieht der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS).

Präsident Helmut Trentmann lobte in diesem Zusammenhang das Signal aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), doch eine Arbeitsgruppe zu bilden. „Es passt in die gesellschaftliche Diskussion, sich als Bundesregierung die zunächst von ihr angedachte Zurückhaltung zur Änderung des Cannabis-Grenzwertes von Expertinnen und Experten doch neu bewerten zu lassen.“ Bundesverkehrsminister Volker Wissing sei damit auf den Weg eingeschwenkt, die vom diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar ausgesprochene Empfehlung für eine Neujustierung anzugehen. Dort hatte der von Trentmann geleitete Arbeitskreis festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert so niedrig ist, dass er zwar den Nachweis des Konsums von Cannabis ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.

Nach der bisherigen Rechtsprechung müssen Betroffene, wenn sie mit dem Wert von 1,0 Nanogramm THC Blutserum motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, ggf. ungerechtfertigt mit Sanktionen rechnen. Der Verkehrsgerichtstag hatte hervorgehoben, dass der aktuelle Grenzwert so niedrig angesetzt ist, dass er zwar den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht aber keinen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.

„An Spekulationen über die Höhe eines zukünftigen Grenzwertes, beteiligt sich der BADS nicht“, sagte Trentmann. Wichtig sei es zunächst, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in das Gesetz aufzunehmen. Hierfür sei der von Minister Wissing einberufene Arbeitskreis das richtige Gremium.

Für den BADS gelte zwar nach wie vor die Aussage „Wer kifft, fährt nicht!“ „Es muss aber auch gelingen, Rechtssicherheit und Verkehrssicherheit in Einklang zu bringen“, so der Präsident

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

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Norbert Radzanowski

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