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Mehrheit für BADS-Forderung nach OWI-Tatbestand für alkoholisierte Radfahrer

Pressemitteilung -

Mehrheit für BADS-Forderung nach OWI-Tatbestand für alkoholisierte Radfahrer

Bund gegen Alkohol und Drogen im Strassenverkehr begrüßt Empfehlung des Verkehrsgerichtstages

Goslar(nr). Das deutliche Votum des 53. Verkehrsgerichtstages für die gesetzliche Verankerung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes für alkoholisierte Radfahrer hat der BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) als einen weiteren Schritt zu mehr Verkehrssicherheit bezeichnet. "Wir spüren für die von uns seit Jahren erhobene Forderung deutlichen Rückenwind von Fachleuten", sagte der Präsident der Organisation, Dr. Peter Gerhardt.

Die Abstimmung im Arbeitskreis III (Strengere Regeln für alkoholisierte Radfahrer?) basiere in der Hauptsache auf den signifikanten Studien der Universitäten Düsseldorf und Mainz, die in Goslar präsentiert wurden. Deren erste Ergebnisse waren bereits auf einem Symposium des BADS im vergangenen Jahr im Rahmen der Automobilmesse AMI vorgestellt worden und hatten so die Diskussion vorangetrieben. "Nach den Studien ist es jetzt eindeutig erwiesen, dass die Verkehrssicherheit deutlich eingeschränkt wird, wenn ein Radfahrer mit mehr als 1 Promille am Straßenverkehr teilnimmt", so Gerhardt.

Da bei Radfahrern nach der Rechtsprechung eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Trunkenheitsfahrten als Straftat erst ab 1,6 Promille vorliegt, sei es notwendig, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wie bei Kraftfahrern für folgenlose Trunkenheitsfahrten einen Ordnungswidrigkeitentatbestand einzuführen.

"Nach den neuen Ergebnissen ist die Mehrheit aller Fahrradfahrer bei einem Wert zwischen 0,8 und 1,1 Promille nicht mehr fahrtüchtig. Auch wegen des Abstandsgebotes gegenüber Kraftfahrern dient so eine Ordnungswidrigkeit mit einem Wert von 1,1 Promille bei folgenlosen Trunkenheitsfahrten - wie

auch vom BADS gefordert - einer verbesserten Verkehrssicherheit", so Gerhardt.
Würden Rad- und Autofahrer gleichgestellt, bestünde die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer das "sicherere" Auto vorzögen und damit weitaus gefährlicher und gefährdender am Straßenverkehr teilnähmen.

"Im nächsten Schritt kommt es darauf an, den Gesetzgeber für den Appell des Verkehrsgerichtstages zu gewinnen", sagte der Präsident des BADS.

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen.

Gerne informieren wir Sie genauer, einen Überblick verschafft Ihnen unser Internetauftritt unter www.bads.de

Nähere Auskünfte zum Engagement des BADS erteilt auch der Pressesprecher Norbert Radzanowski, erreichbar unter 0176 31 37 08 50 oder per Email: radzanowski@t-online.de

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Kontakt

Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

Pressekontakt Pressesprecher Produktion von Pressemitteilungen, Abhalten von Pressekonferenzen 0176 31 37 08 50