Pressemitteilung -
Kiffen und Alkohol kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen
Hamburg (nr). Die Fahrerlaubsverordnung in Deutschland ist eindeutig: Wer kifft - auch gelegentlich - und Alkohol trinkt, gefährdet die Sicherheit im Straßenverkehr und muss damit rechnen, den Führerschein zu verlieren. Diese gesetzliche Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil gegen einen 31jährigen Autofahrer angewendet, obwohl dieser nicht berauscht am Steuer erwischt wurde.
„Ein Urteil, das eindeutig auf mehr Sicherheit im Straßenverkehr zielt und deshalb vom BADS begrüßt wird“, sagte der Präsident der Organisation, Dr. Peter Gerhardt. „Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kann die Selbsteinschätzung bei der Frage der individuellen Fahrtüchtigkeit einschränken. Nur hierauf hebt die Fahrerlaubnisverordnung ab. “Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 auf Grund mehrerer Gutachten in solchen Fällen den automatischen Entzug des Führerscheins für verfassungswidrig erklärt, dennoch begrüße der BADS den jetzigen Spruch des Bundesverwaltungsgerichtes. „Gerade der vor einigen Tagen vorgelegte Drogenbericht der Bundesregierung hat wieder gezeigt, wie besorgniserregend der Markt mit neuen Drogen überschwemmt wird. Für die Polizei ist es dadurch immer schwieriger, diese bei Kontrollen zu erkennen“. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe deshalb für den BADS auch vorsorgenden Charakter.
Einem möglichen Vorstoß, die Fahrerlaubnisverordnung zugunsten von Cannabiskonsumenten zu ändern, erteilte der Präsident des BADS eine deutliche Absage.
Themen
Kategorien
Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.