Pressemitteilung -
Kein Freibrief für „medizinisches“ Cannabis im Straßenverkehr
Goslar/Hamburg (nr). Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) unterstützt den Kampf gegen den zunehmenden Gebrauch von Cannabis bei Teilnahme im Straßenverkehr. „Auch eine medizinische Verordnung von Cannabisblüten rechtfertigt kein Privileg für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss“, sagte Gerd Weinreich für den Vorstand des BADS. „Wir unterstützen daher eine entsprechende Empfehlung des Arbeitskreises V des Verkehrsgerichtages.“ Dort heißt es: „Auch im Falle einer medizinischen Indikation, insbesondere für die Verordnung von Cannabis-Blüten, begründet eine Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis Zweifel an der Fahreignung. Aus dem Gebot der Verkehrssicherheit heraus ist es deshalb erforderlich, dass dann auch vor dem Hintergrund der Grunderkrankung die Fahreignung zu prüfen ist“.
Vor diesem Hintergrund verwies Weinreich auf die schon mehrfach vom BADS erhobene Forderung, die in sich widersprüchliche sogenannte Medikamentenklausel des § 24a Abs. 2 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) entweder dringend zu konkretisieren oder besser gänzlich aus dem Straßenverkehrsgesetz zu streichen. „Diese Priviligierung erscheint völlig unhaltbar, denn nach maßgeblicher Meinung der Rechtsmedizin unterscheidet sich die Wirkung von „medizinischem“ Cannabis nicht von der bei sogenanntem Freizeitgebrauch“, so der BADS-Vorstand weiter.
Themen
Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.