Pressemitteilung -
Karl Klamp neuer Schatzmeister des BADS
Weitere Personalien im Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Hamburg/Köln (nr). Einstimmig hat die Mitgliederversammlung des BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) jetzt den Limburger Richter Karl Klamp zu ihrem neuen Schatzmeister gewählt. Er tritt die Nachfolge von Dr.Jürgen Garbe an, der sich nicht zur Wiederwahl gestellt hatte.
Karl Klamp, geb. 1955, studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und schloss 1982 und 1987 die Staatsexamen ab. Nach Stationen an Amts- und Landgericht wurde er 1988 zum Richter auf Lebenszeit beim Landgericht Limburg ernannt. Seit 2012 leitet er als Vorsitzender dort eine Zivilkammer mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Kapitalmarktrecht. Beim BADS nimmt er auch die Aufgabe als stellvertretender Vorsitzender der Landessektion Hessen-Nord wahr.
Die Mitgliederversammlung in Köln traf weitere personelle Entscheidungen: Vorsitzender des Bundesbeirates wurde der Münchner Jurist Detlef Tourneur. Als Revisoren wählte die Versammlung Ekkehard Fuhse, Günter Gryzinski, Frank Schamberger, Michaela Schamberger, Heinz Schütt und Franz Walther.
Als Präsident im fünfköpfigen Vorstand des BADS fungiert seit dem 1. Oktober 2019
Helmut Trentmann (Ltd.Oberstaatsanwalt a.D.).
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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.