Pressemitteilung -
Gefahr durch Alkohol vor „Augen“
Hamburg (nr). Wenn jetzt in der Zeit der Karnevalssitzungen, der Bälle und
Faschingsfeten wieder vermehrt Alkohol getrunken wird, lauert die Gefahr einer Autofahrt
mit Promille. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) will dieser
Gefahr in seiner Präventionsarbeit ab sofort zusätzlich mit plakativen Hinweisen
begegnen. Sie richten sich insbesondere auch an Jugendliche und Heranwachsende, die
Spaß am Feiern haben und anschließend sicher nach Hause kommen sollen. Auf Tafeln in
einer Signalfarbe mit der Größe DIN A4 hat die Organisation griffige Formulierungen
drucken lassen, die beispielsweise in Veranstaltungsräumen, Sälen und Fluren oder auch
im WC-Bereich feiernde Menschen bewegen sollen, sich nach dem Genuss von Alkohol
nicht ans Steuer zu setzen. Unter den fünf Tafelaufdrucken finden sich eingängige wie
eindringliche Formulierungen:
GEKLÄRT, WER NACH HAUSE FÄHRT?“
KEIN ALKOHOL UNTER 16“
„BEI EINEM BETRUNKENEN STEIG´ ICH NICHT EIN“.
Die Aufdrucke sind Ausfluss des seit Jahren erfolgreich verbreiteten BADS-Claims
„Wer fährt, trinkt nicht.“ bzw. „Wer trinkt, fährt nicht.“ Interessierte Veranstalter
können die Tafeln ab sofort kostenlos abfordern bei der BADS-Geschäftsstelle, Arnold-
Heise-Straße 26 in 20249 Hamburg, unter Tel. 040/440716 oder per Mail
zentrale@bads.de
Themen
Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.