Pressemitteilung -
„Fahren und trinken geht gar nicht!“
„Fahren und trinken geht gar nicht!“
BADS warnt vor Leichtsinn im Straßenverkehr am „Vatertag“
Hamburg (nr.) Ob motorisiert mit PKW, Motorrad, E-Bike oder E-Scooter oder ganz ohne elektrische Hilfe wie mit Fahrrad oder zu Fuß, am Himmelfahrtstag ist auf den Straßen und Wegen ganz besondere Vorsicht geboten: Die sogenannten Vatertagstouren lassen wieder vielerorts
zum Alkohol greifen.
„Der Bollerwagen scheint dabei für den Bierkonsum noch das ungefährlichste Verkehrs- bzw. Transportmittel zu sein“, sagt der Präsident des BADS, Helmut Trentmann. Gleichwohl könne man auch als Fußgänger wegen Trunkenheit im Straßenverkehr belangt werden. Zudem sei ein hoher Alkoholkonsum auch am nächsten Tag noch im Blut nachweisbar. „Der sogenannte Restalkohol wird von vielen Konsumenten nicht beachtet. Er darf nicht mehr als 0,49 Promille betragen.“
„Grundsätzlich lehnt es der BADS ab, sich an die für Alkohol im Straßenverkehr gesetzlich zulässigen Grenzwerte heranzutrinken, gleichwohl müssen die Promillegrenzen jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein, denn Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“, warnt der BADS. Und was viele nicht wüssten, für die Benutzung eines E-Scooters gelten die Regeln wie für Kraftfahrzeuge.
Die klaren Regeln und Promillegrenzen in Deutschland lauten:
- . Für alle Fahranfänger in der Probezeit und alle Kraftfahrer unter 21 gilt die 0,0 Promille Regel.
- . Für alle anderen gibt es diese Grenzen:
. 0,3 Promille
Bereits ab diesem Wert kann es bei gleichzeitig auftretenden Ausfallerscheinungen zu einem Strafverfahren und einem Führerscheinentzug kommen
. 0,5 Promille
Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Fahrverbot und Bußgeld belegt wird.
. 1,1 Promille
Ab diesem Wert liegt klar eine Straftat vor, was definitiv einen Strafbefehl und einen Führerscheinentzug nach sich zieht.
. 1,6 Promille
Dieser Wert führt zu Führerscheinentzug und Geldstrafe, in der Regel auch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, wenn man seinen Führerschein wieder erlangen möchte. Ab diesem Wert wird auch für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.
Themen
Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.