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 “Empirische Daten fehlen”

Pressemitteilung -

“Empirische Daten fehlen”

Rostock/Hamburg (nr). Wie verhindern Reedereien, dass der Genuss von Alkohol und Drogen die Sicherheit der Passagiere an Bord von Kreuzfahrern gefährdet? - Eine der zentralen Fragen auf dem Symposium “Alkohol, Drogen, Verkehrseignung - Schifffahrt” , das der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) gemeinsam mit der Rechtsmedizin der Universität Rostock jetzt (20.2.) in der Hansestadt veranstaltete.

Ein Fazit: Während der Dienstzeit gelten für die Crew Null-Promille und jeglicher Verzicht auf andere Rauschmittel. In der Freizeit dagegen darf sich die Besatzung bis zu 0,5 Promille “berauschen”. Für den Präsidenten des BADS, Dr. Peter Gerhardt, ist entscheidend, ob die Regelung auch eingehalten werden kann. “Die Besatzungen, die ausschließlich auf ausgeflaggten Kreuzfahrern tätig sind, arbeiten zum grossen Teil unter schlechtesten Bedingungen wie Billiglöhnen, unwürdiger Unterbringung und kräftezehrenden Arbeitszeiten. Zudem sind die Menschen über Monate von ihren Familien getrennt, so dass Zweifel bestehen, ob hier wirklich zur Linderung keine berauschenden Mittel wie zum Beispiel Drogen im Spiel sind.”

Zweifel, die auch Referenten mit langjähriger Erfahrung als Schiffsärzte auf Kreuzfahrern nicht gänzlich ausschließen wollten, zumal in Stresssituationen auch die auftretende Seekrankheit medikamentös behandelt werde. Sie verwiesen aber auf rigide angesetzte Kontrollen, die bis zu 3 mal pro Woche stichprobenartig in den Kabinen der Crews durchgeführt würden. Entdeckte Alkoholsünden wären in verschwindend geringem Maße zu verzeichnen. Die Experten führen dies insbesondere auf die dann drohende fristlose Entlassung zurück.

Sie betonten zugleich, dass alle Kreuzfahrtgesellschaften ein Interesse an gelebter Sicherheit und die Vermeidung von Unfällen als hohes Ziel ansähen.

Umso verwunderlicher war es für die Veranstalter, dass sich von sechs angefragten Reedereien zur Teilnahme am Symposium nur eine -wenn auch abschlägig- gemeldet hatte, während alle anderen auf die Einladung überhaupt nicht reagiert hatten.

Der Hamburger leitende Oberstaatsanwalt, Dr.Ewald Brandt, bewertete das deutsche Recht für die Ahndung von Straftaten grundsätzlich als ausreichend. Hemmend seien aber internationale Bestimmungen. So dürften deutsche Behörden Alkohol- und Drogendelikte im Schiffsverkehr im Ausland nur verfolgen, in denen der Beschuldigte deutscher Staatsangehöriger ist bzw. in denen die Tat zum Nachteil eines deutschen Staatsangehörigen begangen worden ist”, so Dr.Brandt.

Der mitorganisierende Hamburger Rechtsmediziner, Dr. Klaus Püschel, zog ein positives Resümee des Symposiums. Er warb bei den Kreuzfahrtreedereien für mehr Offenheit und regte an, empirische Untersuchungen zur Problematik von Alkohol und Drogengenuss bei Crews in Auftrag zu geben, denn diese fehlten bisher.

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Kontakt

Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

Pressekontakt Pressesprecher Produktion von Pressemitteilungen, Abhalten von Pressekonferenzen 0176 31 37 08 50