Pressemitteilung -
BVG-Urteil zum Cannabiskonsum
Hamburg (nr). Als wegweisende Entscheidung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr bewertet der BADS die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Führerscheinentzug bereits nach dem Konsum geringer Mengen von Betäubungsmitteln, für rechtmäßig zu erklären. Wird bei der Blutprobe ein bestimmter Wert des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) überschritten, ist der Führerschein nach der Entscheidung des Dritten Senats des BVG weg.
Für den Präsidenten des BADS, Dr. Peter Gerhardt, ist für die Sicherheit der Allgemeinheit im Straßenverkehr maßgebend, dass jeder Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug ohne vorherige Einnahme von Drogen und Alkohol führt. „So wie wir im Straßenverkehr jegliche Beeinflussung durch alkoholische Getränke ablehnen - also 0,0 Promille fordern, muss dies auch beim Cannabiskonsum gelten. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die vom Gericht bestätigte Nachweisgrenze von 1 Nanogramm pro Milliliter Blut“, so Gerhardt.
Höhere Grenzwerte gingen zu Lasten der Verkehrsteilnehmer. Nachdem der Konsum von Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) generell untersagt ist, sei es nur folgerichtig, dass die Fahrerlaubnisbehörde beim Nachweis von Drogenkonsum auch bei Cannabis ohne vorangehenden Eignungstest den Führerschein entziehen könne. „Jedem Führerscheininhaber muss bewusst sein, dass bereits der Konsum geringer Mengen von Betäubungsmitteln sofort Auswirkungen auf seinen Führerschein hat, auch wenn er keinen Unfall begeht bzw. wegen eines Fahrfehlers angehalten wird“, sagte der Präsident des BADS.
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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.