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Pressemitteilung -

Blutentnahme ohne richterliche Anordnung der richtige Weg

Hamburg (nr). „Blutentnahmen bei alkoholisierten Autofahrern

ohne richterliche Anordnung durch die Polizei entscheiden zu lassen, führt zu mehr

Sicherheit auf unseren Straßen“. Mit dieser Reaktion auf einen Bericht im Focus bewertete der Präsident des B.A.D.S., Dr. Peter Gerhardt, heute einen entsprechenden Vorstoß der

CDU und der Bundesländer. Damit sei eine seit Monaten vom B.A.D.S. erhobene Forderung, den § 81a der StPO zu ändern, endlich politisch entscheidungsreif. Es müsse jetzt gelingen, in den Koalitionsverhandlungen die SPD von der Notwendigkeit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zu überzeugen, sagte Gerhardt weiter. Diese war bisher an der Haltung von Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) gescheitert.


Gerhardt verwies in diesem Zusammenhang auch auf die rechtliche Bewertung durch den ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Dr.h.c. Rudolf Mellinghof, der keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Blutentnahme ohne richterliche Anordnung sieht.


„Die Entnahme einer Blutprobe eines vermeintlich alkoholisierten Autofahrers nur nach richterlicher Anordnung hat entgegen einer jahrzehntelangen Praxis ohne diesen Vorbehalt nicht zu einer Verbesserung geführt“, sagte Gerhardt. Eine wirksame Bekämpfung von Alkohol am Steuer könne nur gelingen, wenn die Polizei eine Blutentnahme vor Ort anordnet. „Jede zeitliche Verzögerung wie sie sich durch eine richterliche Prüfung und Anordnung zwangsläufig insbesondere bei nächtlichen Kontrollen ergibt, schafft Ungleichheit und Rechtsunsicherheit. Es kann also Stunden dauern, bis eine solche Genehmigung tatsächlich erteilt wird“, führte der Präsident des B.A.D.S. weiter aus. Dabei sei erwiesen, dass sich der Alkoholgehalt im Blut pro Stunde um bis zu 0,2 Promille abbaut. „Ein Richtervorbehalt birgt so die große Gefahr, dass sich der tatsächlich zur Tatzeit im Blut befindliche Alkoholgehalt nicht mehr korrekt nachweisen lässt.“

Zudem schrecke er potentiell unter Alkohol Fahrende nicht genügend ab, sagte Gerhardt.


Bisher wird in den Bundesländern uneinheitlich verfahren. Neben der Gleichbehandlung in Deutschland fordert der B.A.D.S. auch die Vorschriften in der EU anzugleichen. So habe  das Nachbarland Frankreich seine Vorschriften bei alkoholisierten Fahrten verschärft. Dort ist es in derartigen Fällen sogar möglich, das Fahrzeug einzuziehen und zu versteigern. 

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Gerne informieren wir Sie genauer, einen Überblick verschafft Ihnen unser Internetauftritt unter www.bads.de


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Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

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