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Auch zum Jahreswechsel gilt: Kein Alkohol am Steuer

Pressemitteilung -

Auch zum Jahreswechsel gilt: Kein Alkohol am Steuer

Hamburg (nr). Wer am Silvesterabend mit alkoholischen Getränken anstößt und sich in den folgenden Stunden ans Steuer setzt, startet gefährlich ins neue Jahr.

"Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem Autofahrer eine strafwürdige Fahruntüchtigkeit vorliegen", mahnt Dr. Peter Gerhardt, Präsident des BADS. Außerdem werde häufig der Restalkohol unterschätzt. „Ein Nickerchen und eine Tasse Kaffee vertreiben den Alkohol keineswegs aus dem Blut. Selbst unter besten Voraussetzungen baut der Mensch nur 0,1 Promille pro Stunde ab“, so Gerhardt.

Wer also das neue Jahr feuchtfröhlich und ohne Gefahr für sein eigenes Wohl und das der Allgemeinheit beginnen will, beherzigt den Spruch des BADS „Wer trinkt, fährt nicht.“

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

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Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

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