Pressemitteilung -
Achtung: Korrigierte Fassung Grenzen der Narrenfreiheit: Autofahren im Karneval
Hamburg/Berlin, 24. Februar 2014
(hl/nr). Wenn eine bunte Menschenschar durch die Straßen zieht und die Kneipen mit Seeräubern und Clowns überfüllt sind, dann ist Karneval. Für viele Narren ist Alkohol ein fester Bestandteil der fünften Jahreszeit. Doch bei aller guten Laune gilt: Nicht alles ist erlaubt. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) appellieren, sich nicht ans Steuer zu setzen.
Wer sich nach einer berauschenden Feier angetrunken ans Steuer setzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern gefährdet auch sich und seine Mitmenschen. Denn: Autofahren unter Alkoholeinfluss kann tödlich enden. Im vergangenen Jahr kam nahezu jeder elfte Verkehrstote in Deutschland durch die Folgen eines alkoholbedingten Unfalls ums Leben.
„Bereits kleinste Mengen Alkohol wirken sich auf das Nervensystem aus und beeinträchtigen die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu lenken“, mahnt Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D. „Die Konzentration nimmt rapide ab, die motorischen Fähigkeiten sind eingeschränkt und es kann zum sogenannten ‚Tunnelblick‘ kommen – die Fahrtüchtigkeit sinkt also erheblich.“ Um gar nicht erst in Versuchung zu kommen, rät die DVW allen Narren, den Zündschlüssel zu Hause zu lassen.
Die Schwere von Fahren unter Alkoholeinfluss sieht auch der Gesetzgeber. „Schon ab 0,3 Promille Blutalkohol geht das Gesetz bei Vorliegen eines Fahrfehlers von einer Fahruntüchtigkeit und damit einer Straftat aus, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis führt“, so Dr. Peter Gerhardt, Präsident des B.A.D.S. „ Bereits 0,5 Promille führen auch ohne Fahrfehler zu Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, zu Bußgeldern und Fahrverboten. Diese Werte werden bei Alkoholkonsum schnell erreicht. Jecken und Narren, die aufs Rad steigen, sind ebenfalls nicht vom Gesetz befreit. Bei Vorliegen eines Fahrfehlers begehen auch sie eine Straftat.“
Werden beim alkoholisierten Fahren hohe Promillewerte von 1,6 oder mehr festgestellt, erfolgt neben dem Strafverfahren auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zur generellen Überprüfung der Fahreignung, auch bei Fahrradfahrern, die den Führerschein besitzen.“ Es empfiehlt sich also generell, nicht nur im Fasching immer nüchtern zu fahren und bei voraussehbarem Alkoholkonsum kein Fahrzeug, sondern öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu benutzen.
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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.