Pressemitteilung -
„Absolute Fahruntüchtigkeit auf Schiene und Straße gleich behandeln“
Lübeck (nr). Als absolut fahruntüchtig gilt ein alkoholisierter Autofahrer ab einem Wert des Alkohols im Blut von 1,1 Promille. Bei Lokführern hingegen müssen in jedem Einzelfall Beweisanzeichen für die Fahruntüchtigkeit erhoben werden.
Beim Symposium „Alkohol, Drogen, Verkehrseignung - Schienenverkehr“ heute
(26.Feb.) in Lübeck forderte der ehem. Leiter der Staatsanwaltschaft Hamburg, Dr.Ewald Brandt, den für den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) festgelegten Grenzwert auch für den Schienenverkehr zu übernehmen. Zudem müsse wie im Straßen- und Schiffsverkehr auch für die Schiene das Überschreiten der 0,5 Promille Grenze als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Im Interesse der Verkehrssicherheit darf nicht gewartet werden, bis ein Lokführer womöglich mit 2 ‰ einen alkoholbedingten Fahrfehler begeht“, sagte Brandt. Wegen der komplexen technischen Vorgänge z.B. in Hochgeschwindigkeitszügen bestehe bei der Personen- und Gefahrgutbeförderung eine hohe Verantwortung der Fahrzeugführer. „Sie geht weit über die im Straßenverkehr hinaus“, so Brandt weiter.
Der Präsident des BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr), Helmut Trentmann, wies in diesem Zusammenhang auf spektakuläre Einzelfälle in den vergangen Jahren hin. Besondere Schlagzeilen hatte der Fall eines ICE Lokführers gemacht, der unter massivem Alkoholeinfluss mit einem Atemalkoholwert (AAK) von 2,49 Promille einen planmäßigen Halt in Wittenberg in Sachsen-Anhalt verpasst hatte. Im Jahr 2017 war ein EuroRegio zwischen Aachen und Stolberg mit ruckartiger Fahrweise des Lokführers aufgefallen. Die polizeiliche Überprüfung ergab einen AAK-Wert von 2 ‰. Diesen Wert ermittelte die Polizei 2018 auch bei einem Straßenbahnfahrer in Köln, der auf eine vor ihm fahrende Bahn auffuhr. Dabei waren 43 Verletzte zu beklagen.
Das 9. Wissenschaftliches Symposium „Alkohol, Drogen, Verkehrseignung – Schienenverkehr“ wurde gemeinsam veranstaltet vom Institut für Rechtsmedizin am UKE Hamburg und den norddeutschen Landessektionen des BADS.
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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.