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Rauschgift oder Medizin? Cannabis als Risiko für die Verkehrssicherheit

Pressemitteilung -

Rauschgift oder Medizin? Cannabis als Risiko für die Verkehrssicherheit

Berlin/Hamburg, 22. November 2018: Die Teillegalisierung von Cannabis ist problematisch, wenn es um eine sichere Verkehrsteilnahme geht. Zu diesem Thema veranstalteten die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) am 21. November 2018 in Berlin das Symposium „Cannabiskonsum kontra Verkehrssicherheit“. Experten aus Politik, Recht, Medizin und der Polizei hoben dabei das Risikopotential im Straßenverkehr hervor, wobei sie die Grenzen für Cannabis-Patienten ebenso thematisierten wie die Kriminalisierung von Freizeitkonsumenten.

DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig fasste als Moderator den Interessenkonflikt beim Cannabiskonsum im Verkehr konstruktiv zu zusammen: „Unser oberstes Gebot ist die Verkehrssicherheit und das heißt, Cannabis-Patienten klar ihre Grenzen im Straßenverkehr aufzeigen. Bei illegalem Konsum ist in diesem Spannungsfeld ein verhältnismäßiger Sanktionsrahmen nötig. Das Fahren im Rausch darf grundsätzlich nicht verharmlost werden, gleichzeitig müssen wir auf die steigende Anzahl der Cannabis-Patienten reagieren. Der Verkehrsgerichtstag hatte dazu einen angemessenen Beschluss gefasst. Das sollte sich auch in der Fahrerlaubnisverordnung wiederfinden.“

In Deutschland trat am 10. März 2017 ein Gesetz in Kraft, das Ärzten erlaubt, in einigen Fällen Cannabis zu therapeutischen Zwecken zu verschreiben. Damit ist es eingeschränkt erlaubt, auch berauscht am Straßenverkehr teilzunehmen. Befürchtet wird dadurch eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht nur durch Patienten, sondern auch durch eine Verharmlosung des Risikos bei illegalem Konsum. Andererseits führt es aber auch zu einer verkehrsrechtlichen Diskrepanz im Umgang mit Freizeitkonsumenten, die schon bei einmaliger Rauschfahrt hart bestraft werden.

Der Münchner Rechtsmediziner Prof. Dr. med. Matthias Graw beleuchtete aus verkehrsmedizinischer Sicht die Eigenschaften von Cannabis als Rauschmittel und als Medikament. Die Wirkung hätte einen nachweisbaren Einfluss auf die psychische und physische Verfassung der Konsumenten. Graws Urteil: „Diese Zustandsbeschreibungen lassen sich mit der geforderten Leistungsfähigkeit im Sinne einer Fahrsicherheit nicht vereinbaren, es ist von einem erhöhten Unfallrisiko auszugehen.“ In diesem Zusammenhang verwies er bei medizinisch verabreichten Cannabis auf die große Verantwortung von Ärzte und Patienten.

Auch Bundesrichter a.D. Kurt Rüdiger Maatz hob in seinem Referat unter anderem auf den Zielkonflikt zwischen Betäubungsmitteln einerseits und Arzneimitteln andererseits ab. Die von der Bundesregierung zwischenzeitlich vertretene Meinung, Patienten, denen Cannabis verschrieben werde, verhielten sich regelkonform und stellten deshalb keine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, müsse durch eingehende weitere Forschung belegt werden. Dazu machte er klar: „Es darf unter den Aspekten der Verkehrssicherheit kein Privileg für Cannabis als Medizin geben, deshalb fordere ich insoweit auch die Streichung der sogenannten Medikamentenklausel im § 24a des Straßenverkehrsgesetzes.“ Dabei sollte der Umgang mit Alkohol an die strengeren Sanktionen von Cannabis angeglichen werden.

Die Kölner Verkehrsrechtsexpertin Ulrike Dronkovic erklärte, dass das Strafmaß bei Fahrten unter illegalem Einfluss von Cannabis nicht verhältnismäßig sei. Aus ihrer Sicht zeige der einmalige Verstoß noch nicht Zweifel an der Fahreignung und rechtfertige somit nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Voraussetzung sei allerdings, dass keine weiteren Umstände hinzutreten und der von Sachverständigen empfohlene Blut-Grenzwert von 3 ng/ml nicht überschritten wird. An dem höheren Grenzwert werde sich jedoch kaum orientiert: „Insgesamt ist für mich aus juristischer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Behördenpraxis, insbesondere aber auch die Rechtsprechung sich nachhaltig den Empfehlungen der Grenzwertkommission verwehrt.“

Jürgen Kanngießer, Erster Polizeihauptkommissar aus Hildesheim, befürchtete, dass die Teillegalisierung von Cannabisprodukten nicht ohne Folgen für die Verkehrssicherheit bleibt und darum im Straßenverkehr nicht gestattet sein sollte. Zum einen seien Wirkung und Nebenwirkung schwer kontrollierbar. Zum anderen verdeutlichte er: „Während einer Kontrolle ist es problematisch zwischen behauptetem und tatsächlichem Konsum von Medizinalcannabis zu unterscheiden. Durch die unklare Rechtslage wird der Polizei die Möglichkeit genommen, effektiv im Sinne der Verkehrssicherheit zu handeln.“

Für die Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann, MdB, geht die Diskussion um legalen Cannabiskonsum an der Verkehrssicherheit vorbei. Da Cannabis das Potential hätte, die Fahrtüchtigkeit einzuschränken, sei seine Zulassung im Straßenverkehr als zusätzlicher Risikofaktor bedenklich. Das Feilschen um Grenzwerte im Vergleich zu Alkohol verharmlose die Gefährdung durch Rauschmittel. Für das Strafrecht sowie die Verkehrssicherheit sei nicht der Grenzwert, sondern die tatsächliche Fahrtüchtigkeit relevant. Dieser Umstand sollte nicht zu einem lockeren Umgang mit Cannabis, sondern zu einem strengen und kontrollierten Umgang mit Alkohol und Medikamenten führen: „Abgesehen davon plädiere ich allerdings für ein weiteres Umdenken beim Thema legale und illegale Drogen und Straßenverkehr: Wer sich berauschen will – und wenn auch nur in geringem Maße – hat auf der Straße nichts zu suchen“, so Lühmann.

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Norbert Radzanowski

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